Energieberatung vor Haussanierung empfehlenswert

In einem alten Beitrag, schrieb ich über eine Möglichkeit der Dachsanierung unseres im Besitz befindlichen Sanierunghauses. Leider sind wir in dieser Entscheidung nicht weitergekommen.

Das Haus ist weiterhin in unserem Besitz. Uns ist mittlerweile klar geworden, dass ohne eine vorherige Energieberatung in Betracht zu ziehen, der Gedanke an eine Komplett- oder Teil-Sanierung nicht weiterverfolgt werden sollte. Fakt ist, ohne energetische Maßnahmen kann keine Sanierung durchgeführt werden, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Wenn neu gemacht, dann auch unter energetischen Punkten. Was manch ein sich erdachtes Konzept, zu einer unlösbaren Aufgabe wird, mangels verfügbaren Geldes.

Für eine Energieberatung ist der Sachverständige für Energieeffizienz zuständig, kurz auch als Energieberater benannt. Dieser plant, wenn er zum Einsatz kommt, die Sanierung. Er überwacht die Umsetzung der Arbeiten und sichert die hohe Qualität aller Maßnahmen. Damit das Vorhaben auch zu einen zufriedenstellenden Ergebnis führt.

Können die Kosten einer Energieberatung gefördert werden?

Grundsätzlich ja, da es verschiedene Beratungsangebote gibt, die von unserem Staat gefördert werden.

  • Beratung bei der Verbraucher­zentrale

Die Verbraucherzentrale bietet verschiedene Energie­beratungen an. Unab­hängige Experten beraten telefonisch, per E-Mail, persönlich in 600 Beratungs­stellen in ganz Deutsch­land oder  vor Ort. Für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungsangebote sogar kostenlos.

  • Vor-Ort-Beratung durch Energieberater

Ebenfalls werden die Vor-Ort-Beratungen durch einen unab­hängigen Energie­berater gefördert. Voraus­setzung ist, das die Berater auch in der Experten­liste für die Förder­programme des Bundes registriert sind.
Das Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) vergibt unter anderem folgende Beratungs-Zuschüsse:

  • bis zu 800 Euro für Ein- oder Zwei­familien­häuser*
  • bis zu 1.100 Euro ab 3 Wohn­einheiten*
  • bis zu 500 Euro für eine zusätzliche Erläuterung des Energie­beratungs­berichts in einer Wohnungs­eigentümer­versammlung/­Beirats­sitzung*

-Der Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beantragt dann der Energie­berater

  • Energetische Fach­planung und Bau­begleitung

Die Anforderungen an die energetische Fach­planung und Bau­begleitung sind viel detaillierter als bei einer normalen Energie­beratung. Die Kosten dafür liegen hier deutlich höher, sind aber nützlicher, wenn Unterstützung auch bei der Umsetzung von Sanierungs-Maßnahmen benötigt werden.

Die KfW unterstützt Sie mit dem Förder­produkt „Energie­effizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Bau­begleitung (431)“. Wird dieser Energie­berater aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes  gewählt, werden 50 % der Kosten zurückerstattet bzw. gefördert wie es so schön heißt .

Hier sind Unternehmen vertreten, die nicht nur die Energieberatung übernimmt, sondern auch Lüftungskonzepte fürs Haus erstellen. Sowie notwendige KFW-Nachweise ausstellen um Förderungen dort beantragen zu können. KFW-Anträge müssen immer vor einer Maßnahme beantragt werden, sonst erhält man diese Zuschüsse nicht.

Ich bin gespannt was die Energieberatung für uns bringt, ob wir für bestimmte Förderungen überhaupt in Frage kommen oder ob unser Vorhaben Sanierung schon dabei ein jehes Ende nimmt.

Was würdet ihr an unserer Stelle machen? Würdet ihr eine Energieberatung in Betracht ziehen?

*Über die angegebenen Werte der Zuschüsse übernehme ich keine Gewähr, diese sollten im Vorfeld auf den Seiten der jeweiligen Anbieter in Erfahrung gebracht werden, ob diese noch aktuell sind.

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